Informationen für Privatpatienten und Selbstzahler

Privatpatienten und Selbstzahler erhalten vor Behandlungsbeginn eine transparente Honorarvereinbarung. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage eines privaten Behandlungsvertrages. Die Erstattung durch private Krankenversicherungen, Beihilfe oder Zusatzversicherungen ist abhängig vom jeweiligen Tarif und kann von den vereinbarten Honoraren abweichen.

Bitte klären Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle, in welcher Höhe ergotherapeutische Leistungen erstattet werden. Die vereinbarten Honorare sind unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Dritte zu zahlen.

Honorarübersicht

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