Ablauf & Verordnung
Damit Ihre ergotherapeutische Behandlung reibungslos starten kann, benötigen wir in der Regel eine ärztliche Verordnung. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf, zur Terminvereinbarung und dazu, was Sie zum ersten Termin mitbringen sollten.

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Wie bekomme ich Ergotherapie?

Ergotherapie wird von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet. Die Verordnung kann zum Beispiel durch die Hausarztpraxis, eine orthopädische, neurologische, psychiatrische, kinderärztliche oder chirurgische Praxis ausgestellt werden.
Sobald Ihnen eine Verordnung vorliegt, können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

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Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie zum ersten Termin folgende Unterlagen mit:

  • ärztliche Verordnung für Ergotherapie
  • vorhandene Arztberichte, OP-Berichte oder Entlassungsberichte
  • relevante Befunde, Röntgenbilder oder MRT-/CT-Berichte, falls vorhanden (nicht in CD-Form)
  • Befreiungsausweis, falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind
  • bei Kindern: relevante Entwicklungsberichte, Schul- oder Kita-Informationen, falls vorhanden

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Wichtiger Hinweis zur Terminbuchung!

Bitte beachten Sie: Wir sind eine ergotherapeutische Praxis. Wir bieten keine Psychotherapie, keine psychiatrische Diagnostik und keine ADHS-Testung an.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ergotherapie für Ihr Anliegen passend ist, kontaktieren Sie uns gerne vor der Terminbuchung!

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Wie läuft die Behandlung ab?

Beim ersten Termin nehmen wir uns Zeit für eine ausführliche Befundaufnahme. Wir sprechen über Ihre Beschwerden, Ihren Alltag, Ihre Ziele und die ärztliche Verordnung.
Anschließend erstellen wir einen individuellen Behandlungsplan. Je nach Verordnung und Therapieziel kann die Behandlung motorisch-funktionelle, sensomotorisch-perzeptive, psychisch-funktionelle oder neuropsychologisch orientierte Inhalte umfassen.
Ziel der Ergotherapie ist es, Ihre Handlungsfähigkeit im Alltag, Beruf, in der Schule oder im häuslichen Umfeld zu verbessern.

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Zuzahlung und Befreiung

Gesetzlich Versicherte leisten in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung von 10% und eine Verordnungsgebühr von 10€, sofern keine Befreiung vorliegt. Bitte bringen Sie einen gültigen Befreiungsausweis zum ersten Termin mit, falls Sie von der Zuzahlung befreit sind.

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Terminabsagen

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte so früh wie möglich ab, mindestens 24h im voraus. Kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine können privat in Rechnung gestellt werden.

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